.... der WOTAX, der in den angesetzten 45 Minuten + 11 Minuten Überziehung mit raschen Themenwechseln "wie bestellt" die Punkte abarbeitete.
Die sehr gut besuchte Veranstaltung musste sich freilich wieder den unangenehmen Themen wie "Kassennachschau ab 1.1.2018" stellen; als bargeldintensive Betriebe sind Tankstellen und Waschstraßen im besonderen Maße prüfungswürdig. Mit Kontrollen darf alsbald gerechnet werden.
Quasi als Gegenleistung wurde noch ein einfacher Steuertipp verraten, mittels dem für 6.000 EUR Einzahlung rund 20% Rendite = 1.200 € Gewinn erzielt werden können. Näheres dazu im Handout, welches Mitglieder über den BTG Minden e.V. anfordern können.
Etwas angespannter die Thematik Mindestlöhne ab 1.1.2019 bzw. 1.1.2020. Es geht hier weniger um die absolute Lohnhöhe, sondern vielmehr um die weitere Einschränkung der maximalen Arbeitszeit für eine Aushilfskraft. Auf Mindestlohnniveau gezahlt verlieren wir in 2019 gut 2 Stunden Arbeitszeit pro Monat, in 2019 sind es rund 50 Minuten. Passt der Gesetzgeber hier die betragsmäßige Obergrenze für Minijobber nicht an, wird deren Einsatz in Zukunft noch schwieriger.
Die diesjährigen Themen wurden "serviert" von Steuerberater Michael Dagit, Geschäftsführer der WOTAX.
Fotonachweis: Alle Bilder (c) carwashinfo 2018 (Vielen Dank!)