Steuern besser steuern

 

 

Wir haben das komplexeste Steuersystem der Welt. D.h. nur die beste Steuerberatung kann gut genug für Sie sein. Deshalb beraten wir Sie nicht nur in Sachen Steuern – wir steuern Ihre Steuern. Denn kompetente Steuerberatung gehört zu den Kernbereichen der WOTAX. Und das hat überzeugende Gründe:

Als WOTAX Berater sind wir immer für unsere Mandanten da. Auch abends. Selbstverständlich sind unsere Experten dabei immer auf dem neuesten Wissensstand und kennen sowohl die aktuellen Urteile der Rechtsprechung als auch die Antworten auf Ihre Fragen. Mit anderen Worten: Wir verstehen unser Fach, Ihre Branche – und Sie!

Wir geben unser Bestes für weniger Steuern und mehr Netto. Der Erfolg gibt uns Recht: Zahlreiche Mandanten - große und mittelständische Unternehmen, Existenzgründer, Start-Ups sowie Privatpersonen im In- und Ausland - setzen auf unsere professionelle Unterstützung bei der Umsetzung steuerlicher Vorschriften und neuer Gesetze.

Lassen auch Sie Ihre Steuern kompetent steuern.
Durch WOTAX, d.h. durch eine der WOTAX Steuerberatungsgesellschaften oder eine der WOTAX Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Überzeugen Sie sich selbst von unserer Leistungsfähigkeit in punkto Steuerberatung. Interessiert? Kommen Sie einfach auf uns zu – Wir beraten Sie gern. Unter Standorte oder im Impressum finden Sie sicher den WOTAX Berater in Ihrer Nähe.

Wir wer­ten Ihre Fi­nanz­buch­füh­rung nach Ihren Be­dürf­nis­sen aus und er­stel­len Hoch­rech­nun­gen hin­sicht­lich vor­aus­sicht­li­cher Ge­win­ne/Ver­lus­te und et­wai­ger Steu­er­be-​ bzw. -​ent­las­tung. Auch bei der or­ga­ni­sa­to­ri­schen und steu­er­recht­li­chen Prü­fung Ihrer Buch­hal­tung ste­hen wir Ihnen gerne zur Seite.

  • Fi­nanz­buch­füh­rung mit Er­stel­lung der mo­nat­li­chen Um­satz­steu­er-​Vor­an­mel­dung 
  • Ein­rich­tung der Buch­füh­rung
  • Pe­ri­odi­sche Er­stel­lung und Aus­wer­tung der Buch­füh­rung
  • Be­spre­chung des Pe­ri­od­en­er­geb­nis­ses
  • Op­tio­na­le Of­fe­ne-​Pos­ten-​Buch­füh­rung (OPOS)
  • Kurz­fris­ti­ge Er­folgs­rech­nung
  • Vor­jah­res­ver­gleich
  • Li­qui­di­täts­über­sicht
  • Geld-/Ka­pi­tal­fluss­rech­nung (Cash-Flow)
  • Chef­über­sich­ten (gra­fisch)
  • Be­triebs-​ und Bran­chen­ver­glei­che 
  • Möglichkeit der Online-Buchhaltung
  • Be­treu­ung Ihrer Selbst­bu­chun­gen
  • Be­reit­stel­lung der nö­ti­gen Software 

Die Lohn- und Ge­halts­buch­füh­rung stellt durch ihre Kom­ple­xi­tät und die stän­di­gen Än­de­run­gen in so­zi­al­ver­si­che­rungs­recht­li­cher und steu­er­recht­li­cher Hin­sicht einen gro­ßen Ri­si­ko­fak­tor in jedem Un­ter­neh­men dar. Gern über­neh­men wir diese Ar­beit für Sie. 

  • Lohn- und Ge­halts­ab­rech­nung
  • Bei­trags­nach­wei­se für So­zi­al­ver­si­che­rungs­trä­ger
  • Lohn­steu­er­an­mel­dun­gen
  • Aus­druck von Schecks, Über­wei­sungs­trä­gern
  • Mel­dun­gen für Be­rufs­ge­nos­sen­schaf­ten und sons­ti­ge Be­hör­den
  • Be­treu­ung von So­zi­al­ver­si­che­rungs­prü­fun­gen
  • Ab­wick­lung von Lohn­steu­er­au­ßen­prü­fun­gen 
  • Finanzbuchhaltung nach HGB, IFRS und Peoples Republic of  China GAAP (PRC GAAP)
  • Konzernbuchhaltung nach IFRS
  • Buchhaltungssysteme: DATEV, KingDee K3, SAP und KHK
     

WOTAX über­nimmt für Sie die Auf­stel­lung des kom­plet­ten Jah­res­ab­schlus­ses mit Bi­lanz, Ge­winn-​ und Ver­lust­rech­nung, An­hang und La­ge­be­richt. Durch die von WOTAX an­ge­bo­te­nen un­ter­jäh­ri­gen Ge­winn­hoch­rech­nun­gen und Pro­gno­sen wird der Jah­res­ab­schluss keine Über­ra­schung für Sie be­inhal­ten.

Jah­res­ab­schluss

  • Ge­winn­ermitt­lung nach steu­er­recht­li­chen Vor­schrif­ten
  • Bi­lanz­auf­stel­lung nach han­dels-​ und steu­er­recht­li­chen Vor­schrif­ten
  • Mit­ge­stal­tung von An­hang und La­ge­be­rich­ten
  • Son­der­bi­lan­zen (Er­öff­nungs­bi­lanz, Zwi­schen­ab­schluss, Aus­ein­an­der­set­zungs­bi­lanz)
  • Bi­lanz­be­richt für alle Ge­winn­ermitt­lungs­ar­ten nach Basel III - ​Kri­te­ri­en
  • Of­fen­le­gung Ihres Jahrs­ab­schlus­ses beim elek­tro­ni­schen Bun­des­an­zei­ger oder im eng­li­schen Com­pa­nies House für Li­mi­ted
  • Mit­wir­kung bei und Be­glei­tung von Be­triebs­prü­fun­gen
  • Erstellung von Jahres-, Zwischen- und Konzernabschlüssen nach HGB, IFRS und PRC GAAP
  • Plausibilitätsbeurteilungen und prüferische Durchsicht von Jahres-, Zwischen- und Konzernabschlüssen
  • Erstellung der IFRS Notes
  • Erstellung von Lage- und Konzernlageberichten


Steu­er­er­klä­run­gen

  • Kör­per­schaft­steu­er­er­klä­rung
  • Ein­kom­men­steu­er­er­klä­rung
  • Um­satz­steu­er­er­klä­rung
  • Ge­wer­be­steu­er­er­klä­rung
  • Fest­stel­lungs­er­klä­rung
  • Erb­schaft-​ und Schen­kungs­teu­er­er­klä­rung
  • An­trä­ge auf In­ves­ti­ti­ons­zu­la­ge und an­schlie­ßen­de Über­wa­chung und Be­glei­tung in der In­ves­ti­ti­ons­pha­se
  • Prü­fung von Steu­er­be­schei­den
  • Ein­le­gen von Rechts­be­hel­fen ge­gen­über Be­hör­den  

Um­fas­sen­des, stän­dig ak­tu­el­les Wis­sen ist das Hand­werks­zeug des Be­rufs­stan­des der Steu­er­be­ra­ter. Letzt­end­lich muss die er­ar­bei­te­te Ge­stal­tung ge­gen­über dem Fi­nanz­amt de­kla­riert und vor allem aber ver­tre­ten wer­den. Des­halb über­nimmt WOTAX selbst­ver­ständ­lich gern sämt­li­che Auf­ga­ben der klas­si­schen Steu­er­be­ra­tung für Sie. Um eine in­di­vi­du­el­le Steu­er­ge­stal­tung zu ge­währ­leis­ten, darf es keine Stan­dardlö­sung geben.

  • Steu­er­li­che Ent­wick­lung von Kon­zep­ten zur Mi­ni­mie­rung der Steu­er­last
  • Ent­wick­lung, Um­set­zung und De­kla­ra­ti­on von steu­er­op­ti­ma­len Ge­stal­tun­gen
  • Steu­er­li­che Ge­stal­tung von Ge­sell­schafts-​/Ehe-/Erb­ver­trä­gen etc.
  • Kon­zep­ti­on und Be­glei­tung von Exis­tenz­grün­dun­gen
  • Vor­be­rei­tung und Be­glei­tung bei Bank­ge­sprä­chen
  • Ver­hand­lungs­füh­rung ge­gen­über Be­hör­den, ins­be­son­de­re ge­gen­über dem Fi­nanz­amt
  • Er­trags-​ und Li­qui­di­täts­be­rech­nun­gen
  • Steu­er­li­che Be­ra­tung bei der Wahl der Rechts­form mit Steu­er­be­las­tungs­ver­gleich
  • Grün­dung und Um­wand­lung
  • Be­triebs­er­wei­te­rung
  • Be­triebs­auf­ga­be, Be­triebs­ver­pach­tung
  • Be­ra­tung bei der Re­ge­lung der Un­ter­neh­mens­nach­fol­ge
  • Be­triebs­auf­spal­tung
  • GmbH-​Ge­schäfts­füh­rer-​Be­ra­tung
  • An­trag auf Frei­stel­lung für Bau­ab­zugs­steu­er
  • Aus­fül­len des „Fra­ge­bo­gens zur steu­er­li­chen Er­fas­sung“
  • be­trieb­li­che Al­ters­ver­sor­gung/Pen­si­ons­zu­sa­ge/U-​Kas­se etc.
  • Hilfe bei der straf­be­frei­en­den Selbst­an­zei­ge
  • Mak­ler-​ und Bau­trä­ger­prü­fung (MaBV)
  • Ge­werb­li­cher Grund­stücks­han­del