...in der aktuellen Ausgabe 4/2018 der Fachzeitschrift "carwashinfo".
Wir sind ziemlich sicher, dass sich diese neue Sichtweise der Finanzverwaltung auch auf Münzgeräte aus anderen Branchen übertragen lässt. Aber auch hier gilt: Einzelfallprüfung durch den Steuerexperten.
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