... wer für die Kassenführung verantwortlich ist. Das ergibt sich allein aus der Tatsache, dass die Kasse vom Unternehmer selbst geführt und erst mit Zeitverzug vom Steuerberater in die Finanzbuchhaltung aufgenommen wird. Es ist der Unternehmer selbst, der die entscheidenden Buchungen an der Kasse macht. Steht infolgedessen der Kassenbestand bei offensichtlich falschen Beträgen über 1 Mio Euro oder ist sogar negativ, nutzt auch eine Umbuchung in der vom Steuerberater gefertigten Finanzbuchhaltung nichts mehr.
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