.... Denn technisch gesehen bleibt das Guthaben bestehen. Rund 15% aller Geldbeträge auf Guthabenkarten werden niemals abgerufen. Sei es nun eine Karte für Telefonie, chemische Reinigung oder eben eine Autowaschstrasse.
Ansätze, wie Sie als Unternehmer mit diesen Beträgen steuerrechtlich verfahren, liefert der in der Ausgabe 3/2013 erschienene Artikel "Geld + Wäsche", den Sie >>hier<< einsehen können.