WOTAX - Wissens-Wertes

14.02.2019
Teilzeitkräfte / Midijobber: Änderungen ab 1.Juli 2019
Teilzeitkräfte haben 2018 bis maximal 850 € Monatsverdienst nicht die volle Sozialversicherung zahlen müssen. Hier blieb mehr Netto vom Brutto. Am 1. Juli 2019 erhöht sich diese Grenze...

... auf nunmehr 1.300 €. Man verortet ab 1. Juli 2019 Bruttolöhne zwischen 451 € und 1.300 € dann im "Übergangsbereich". Bis 30.6.2019 ist es die "Gleitzone", was begrifflich auch nicht die bessere Wahl gewesen ist.

 

In dem in der Ausgabe 1/2 2019 im sprit+ erschienenen Artikel wird zudem noch über Alternativen nachgedacht, mittels derer ein zeitlich hochflexibles Mitarbeiterteam aufgebaut werden kann. um Artikel gehts >>hier<<