Die WOTAX law bezieht Stellung zu diesen Themen:
1.) Schlechtleistung des Zahnarztes führt nicht zu Kürzungen oder Wegfall des Vergütungsanspruchs
2.) Privatzahnärztliche Honorarforderungen aus 2010 verjähren mit Ablauf des 31.12.2013, jetzt Mahnbescheid beantragen oder klagen!