...Diese konnte in der Regel auch nicht als belastbare Willenserklärung eingeholt werden, wenn der Patient nicht in der Lage war, sich zu Äußern. Wie man dennoch möglichst ohne Haftungsfolgen vorgehen kann, besprechen die Rechtsanwälte der WOTAXlaw in einer Veröffentlichung in der Fachtzeitschrift "Der Hausarzt".
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