...mit einem klaren Nein. Nach als vor darf ein Unternehmer auf ein Kassensystem verzichten und weiterhin eine handschriftliche Kassenführung vornehmen. Selbst wenn einzelne Verkäufer von Kassensystemen etwas anderes behaupten.
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Weiterführende Informationen auch auf unserer Themenseite www.kassengesetz.de