Aktuelles

06.07.2011
Tankstellen: Alkoholverkauf an Jugendliche
Tankstellenverbände und der DeHoGa haben vor zwei Jahren die überaus sinnvolle "Schulungsinitiative Jugendschutz" gestartet. Nun kommt es zu ersten spürbaren Bußgeldfestsetzungen...

...weshalb nochmals auf das unter www.schu-ju.de durchführbare Training hingewiesen wird. In einem kurzen Test kann die Kassenkraft ein Schulungszertifikat erwerben, welches bei einem versehentlichen Verkauf möglicherweise hilft, dass festgesetzte Bußgeld zu reduzieren.

 

Das im Downloadbereich hinterlegte Informationsblatt zeigt auf, dass diese Onlineschulung kurz&knackig präsentiert wird. Denn es ist im Prinzip nicht schwer, die Altersgrenzen zu lernen. Darüberhinaus werden Fallbeispiele gebildet, die den Kassenalltag wiederspiegeln. Würden Sie einem 14jährigen Kind Bier aushändigen, wenn er einen schriftlichen Auftrag seines Vaters dabei hat? Sicherlich nicht. Schulung und Test geben somit noch zusätzliche Sicherheit, dass man richtig handelt.

 

Es ist aber in Stressphasen nachvollziehbar, wenn ein älter aussehender 17 jähriger Minderjähriger "durchrutscht". Ist dies aber ein gestellter Testkauf, reicht das als Ausrede richtigerweise nicht aus. Wer zeigen kann, sich mit dem Thema beschäftigt zu haben, wird möglicherweise ein geringeres Bußgeld erhalten.

 

Zum Downloadbereich geht es >>hier<<