Steuerlich up-to-date
Neueste Informationen zu Steuerthemen? Hier finden Sie sie:
Sind Sudoku-Hefte mehr als nur Zahlenrätsel? Diese Frage stand im Mittelpunkt eines Verfahrens, das nun der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden hat. Nach dem Urteil gelten regelmäßig erscheinende Sudoku-Rätselhefte als periodische Druckschriften im Sinne der Kombinierten Nomenklatur (KN). Damit können sie in Deutschland dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz unterliegen.
Ausgangspunkt des Verfahrens war ein Streit über die umsatzsteuerliche Behandlung von Sudoku-Rätselmagazinen. Diese Hefte erscheinen regelmäßig in gedruckter Form, enthalten ein Vorwort, eine Erklärung der Sudoku-Regeln, Sudoku-Rätsel samt Lösungen, ein Impressum sowie jeweils ein Inserat auf der letzten Seite. Die Finanzverwaltung war der Ansicht, dass solche Hefte nicht als Druckschriften in dem genannten Sinne gelten können, da ihr Inhalt überwiegend aus Zahlen besteht und sie wenig bis keinen Fließtext enthalten, und unterwarf sie daher dem Regelsteuersatz.
Der EuGH stellte klar, dass es für die Einreihung solcher Hefte in die maßgebliche Tarifposition nicht entscheidend ist, ob sie überwiegend Text in Form von Buchstabenfolgen enthalten. Maßgeblich sei das regelmäßige Erscheinen unter einem einheitlichen Titel mit Datumsangabe - nicht aber die Art des gedruckten Inhalts. Bei der Auslegung der KN stützte sich der EuGH auf die englische und die französische Fassung, in denen lediglich von "periodischen Veröffentlichungen" die Rede ist. Nur die deutsche Fassung verwendet den Begriff "Druckschriften", der nach Auffassung des Gerichts nicht so eng verstanden werden darf, dass er ausschließlich Buchstaben oder Texte umfasst.
Zudem verwies der EuGH auf die Erläuterungen zum Harmonisierten System, auf dem die KN beruht, wonach periodische Druckerzeugnisse auch weitgehend bebildert sein oder aus anderen grafischen Darstellungsformen bestehen können. Zahlen, Symbole oder Rätselgitter fallen somit ebenfalls unter den Begriff des gedruckten Inhalts. Der EuGH widerspricht damit der bisherigen Auffassung der Finanzverwaltung, dass Sudoku- und ähnliche Rätselhefte dem Regelsteuersatz unterliegen. Die deutsche Finanzgerichtsbarkeit muss nun abschließend entscheiden, ob der ermäßigte Steuersatz anzuwenden ist.
Hinweis: Das Urteil stärkt Verlage mit regelmäßig erscheinenden Rätselmagazinen. Es bestätigt, dass auch Hefte ohne viel Text als periodische Druckschriften gelten. Damit können künftig auch andere Rätsel- oder Spielehefte vom ermäßigten Mehrwertsteuersatz profitieren.
| Information für: | Unternehmer |
| zum Thema: | Umsatzsteuer |
(aus: Ausgabe 01/2026)
