Davon nicht erfasst sind jedoch Fälle, in denen nicht eine ganze Praxis sondern z.B. nur ein Vertragsarztsitz erworben wird. Damit eröffnen sich erweiterte Möglichkeiten, zu denen wir Sie gerne beraten. Nähere Informationen finden Sie in einem Artikel aus der Ärzte-Zeitung vom 03. Juni 2011.
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WOTAX - Wissens-Wertes
17.06.2011
Kosten für Sitzübernahme muss der Fiskus anerkennen