WOTAX - Wissens-Wertes

17.06.2011
Kosten für Sitzübernahme muss der Fiskus anerkennen
Der Bundesfinanzhof kippt in einem bislang noch nicht veröffentlichten Urteil die bisherige Verwaltungspraxis zur Abschreibung der Aufwendungen im Zusammenhang mit der Übernahme eines Arztsitzes.

Davon nicht erfasst sind jedoch Fälle, in denen nicht eine ganze Praxis sondern z.B. nur ein Vertragsarztsitz erworben wird. Damit eröffnen sich erweiterte Möglichkeiten, zu denen wir Sie gerne beraten. Nähere Informationen finden Sie in einem Artikel aus der Ärzte-Zeitung vom 03. Juni 2011.

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