WOTAX - Wissens-Wertes

15.12.2010
Gastronomie/Tankstellen: Künftig einheitlich 19% Umsatzsteuer?
Ver Speisen verkauft, kennt das Problem: Nimmt der Kunde die Ware mit, fällt bei "Außer Haus Verzehr" nur 7% Umsatzsteuer an. Das kann sich ändern....

...denn zumindest gehen die Expertenmeinungen in die Richtung, dass es keinen Grund für den Staat geben würde, auf 12 Prozentpunkte zu verzichten. Schließlich würde es z.B. bei "belegten Brötchen" nicht um den Kauf eines Brötchens, Butter und Käse/Wurst gehen. Vielmehr stehe die Dienstleistung, diese Waren bereits als belegtes Brötchen kombiniert zu erhalten, im Vordergrund. Und das macht eigentlich 19% und nicht 7% Umsatzsteuer.

 

Zu weiteren Details finden Sie den Artikel in den bft-Nachrichten als PDF im Downloadbereich unserer Branchenberatung Tankstellen.  >>KLICK<<