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02.08.2011
Anhebung der Grunderwerbsteuer zum 1. Oktober 2011
In zweiter Lesung hat der nordrhein-westfälische Landtag gegen die Stimmen von CDU und FDP den Gesetzentwurf über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer unverändert verabschiedet.

1Das Gesetz tritt am 01.10.2011 in Kraft und hat zur Folge, dass der Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer für Erwerbsvorgänge, die sich auf im Land Nordrhein-Westfalen gelegene Grundstücke beziehen, per 1. Oktober 2011 auf 5% der Bemessungsgrundlage angehoben wird. Weniger offenkundig ist indes, dass dies auch den Ewerb von Anteilen an einer Gesellschaft mit Grundvermögen betreffen kann.

Die Steuersatzerhöhung entspricht einer Anhebung um 1,5 Prozentpunkte und betrifft alle Erwerbsvorgänge, die ab dem Tage des Inkrafttretens dieses Gesetzes verwirklicht werden. Sofern daher der Erwerb eines Grundstückes geplant ist, sollte überlegt werden, den steuerlichen Erwerbsvorgang vorzuziehen. Letzterer wird regelmäßig zum Datum der notariellen Beurkundung vollzogen.

Die Grunderwerbsteuer ist eine Rechtsverkehrsteuer und wird auf Grundlage des Grunderwerbsteuergesetzes erhoben. Ihr unterliegen Kaufverträge und andere Rechtsgeschäfte, die zum Erwerb eines inländischen Grundstücks führen. Gerne beraten wir Sie hierzu ausführlicher.