...Denn Münzeinwurfgeräte der Erotikbranche sind in das Fadenkreuz von Finanzgerichten geraten. Das hat auch Auswirkungen auf SB-Waschparks, zum Beispiel bei der Fragestellung, wie viele Kassen man eigentlich hat und ob der SB-Sauger nun GoBD-fähig sei muss. Spannend und für alle Branchen wichtig ist die vom Finanzgericht vorgenommene 10%tige Umsatzzuschätzung wegen einer rein "rechnerisch geführten Kasse". Diese hat der BFH einkassiert und nochmals an das Finanzgericht rückverwiesen. Ausgang offen.
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