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Social-Media-Gewinnspiele: Bewertungen als Bedingung zur Teilnahme an Gewinnspielen ist wettbewerbswidrig

Das folgende Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG) ist für Unternehmen wichtig, die sich mit Werbung auf Social-Media-Kanälen beschäftigen. Denn es bezieht sich auf eine durchaus gängige Praxis, neue Follower zu locken.

Es ging um einen Streit zwischen zwei Händlern von Whirlpools. Der eine Händler hatte auf Facebook ein Gewinnspiel mit folgendem Text ausgeschrieben: "Wie Du gewinnen kannst? Ganz einfach: Diesen Post liken, kommentieren, teilen; unsere Seite liken oder bewerten. Jede Aktion erhält ein Los und erhöht Deine Gewinnchance." Der andere Whirlpoolhändler hielt es für wettbewerbswidrig, für Bewertungen als Gegenleistung die Teilnahme an einem Glücksspiel anzubieten. Deshalb zog der Händler vor Gericht - mit großem Erfolg.

Laut dem OLG ist die Werbung mit Bewertungen auf Social-Media-Plattformen, die als Gegenleistung für die Teilnahme an einem Gewinnspiel abgegeben werden, irreführend und damit unlauter.

Hinweis: Wer eigene Webseiten im Internet betreibt oder sein Unternehmen auf Social-Media-Seiten bewirbt, muss auf der Hut sein und sollte sich rechtlich absichern.


Quelle: OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 20.08.2020 - 6 U 270/19
zum Thema: Sonstiges

(aus: Ausgabe 12/2020)