Aktuelles

02.05.2011
Gastgewerbe: Künstlersozialkasse macht Kasse
Und das ist jenseits von nur ärgerlich. Wer künstlerische Leistungen bezieht, darf z.Zt. 3,9% des Rechnungsbetrages nochmals zahlen....

...sofern die Agentur nicht als Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) oder KG firmiert.

 

Was Künstlerische Leistungen im einzelnen sind, zeigt der im DeHoGa GastgewerbeMagazin (Ausgabe Mai 2011) erschienene Artikel auf.

 

Ärgerlich: Dies kann für Gastronomen und auch Tankstellen mit Gastronomiebereich ziemlich teuer werden.

 

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